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Immobilienverkauf rechtssicher abwickeln: Notar und Grundbuch einfach erklärt

Beim Verkauf einer Immobilie in Deutschland führt kein Weg am Notar und am Grundbuch vorbei. Wer eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück veräußern möchte, muss zwingend den Gang zum Notar antreten. Denn ein Immobilienkaufvertrag ist laut § 311b BGB nur dann rechtsgültig, wenn er notariell beurkundet wurde. Die notarielle Beurkundung schützt sowohl Käufer als auch Verkäufer vor rechtlichen Fallstricken, unklaren Regelungen und übereilten Entscheidungen.
Notar beim Immobilienverkauf – Aufgaben und Bedeutung

Der Notar spielt eine zentrale Rolle im Verkaufsprozess. Er erstellt den Kaufvertrag, erklärt die rechtlichen Folgen, beurkundet die Vereinbarung und übernimmt die sogenannte „Auflassung“ – die rechtlich bindende Erklärung zur Eigentumsübertragung. Zudem leitet er alle erforderlichen Unterlagen an das Grundbuchamt weiter und prüft sorgfältig die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Ohne Notar gibt es keine Zahlungssicherheit, keinen rechtssicheren Vertrag und keine Umschreibung im Grundbuch – der Eigentumswechsel bleibt somit unwirksam.

Das Grundbuch – zentrale Informationsquelle für Eigentumsverhältnisse

Das Grundbuch dokumentiert, wem welches Grundstück gehört und ob Belastungen wie Hypotheken, Wohnrechte oder Wegerechte bestehen. Für Käufer und Verkäufer ist der Blick ins Grundbuch unverzichtbar, um die rechtliche Lage der Immobilie zu prüfen. Es gliedert sich in mehrere Bereiche:

1. Bestandsverzeichnis – enthält Lage, Größe und Flurstücksnummer
2. Abteilung I – nennt den aktuellen Eigentümer
3. Abteilung II – zeigt Lasten und Beschränkungen (z. B. Nießbrauch, Wegerechte)
4. Abteilung III – listet Grundpfandrechte wie Hypotheken oder Grundschulden

Ein Eintrag im Grundbuch ist die Voraussetzung für eine rechtswirksame Eigentumsübertragung.

Notarkosten und Gebühren beim Grundbuchamt

Die Kosten für den Notar und das Grundbuchamt sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Kaufpreis der Immobilie. In der Praxis betragen die Gesamtkosten meist etwa 1,5 % bis 2 % des Kaufpreises – bei einem Kaufpreis von 400.000 € also rund 6.000 € bis 8.000 €. Diese Ausgaben sind vom Käufer zu tragen und sichern die Rechtssicherheit des gesamten Verkaufsprozesses.

Häufige Fragen rund um Notar und Immobilienverkauf
• Ist ein Notar immer notwendig? Ja, unabhängig von der Art der Immobilie – ob Wohnung, Haus oder Erbbaurecht.
• Was macht der Notar konkret? Vertragserstellung, rechtliche Beratung, Beurkundung und Grundbucheintrag.
• Kann man den Notar frei wählen? Ja, Verkäufer und Käufer einigen sich gemeinsam. Neutralität ist gesetzlich vorgeschrieben.
• Wann ist der Verkauf rechtswirksam? Erst nach der notariellen Beurkundung, der Auflassung und dem Grundbucheintrag.

Professionelle Unterstützung beim Immobilienverkauf

Wer seine Immobilie sicher und rechtlich korrekt verkaufen möchte, sollte frühzeitig einen erfahrenen Notar oder Immobilienexperten einbinden. Die professionelle Begleitung schützt vor rechtlichen Fehlern, sorgt für Klarheit im Grundbuch und gewährleistet eine reibungslose Eigentumsübertragung. Jetzt beraten lassen – für einen erfolgreichen Immobilienverkauf mit Notar und Grundbucheintrag.

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