Zwei Versicherungen bilden die Basis für jeden Eigentümer: die Wohngebäudeversicherung gegen Feuer-, Wasser- und Sturmschäden und die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Schäden, die Dritten auf dem Grundstück entstehen. Alles Weitere — Elementarschutz, Mietverlust, Bauherrenhaftpflicht, Glas — hängt von Lage, Nutzung und Bauvorhaben ab. Entscheidend ist eine Versicherungssumme, die zum aktuellen Gebäudewert passt.
Welche Versicherungen brauchen Eigentümer wirklich?
Den Kern bilden Wohngebäudeversicherung und Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Alle weiteren Policen sind situativ — sie lohnen sich je nach Lage, Vermietung oder Bauvorhaben.
| Versicherung | Einordnung | Deckt ab |
|---|---|---|
| Wohngebäude | Basis — Banken verlangen sie bei jeder Finanzierung | Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel |
| Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht | Basis für Vermieter, Eigentümergemeinschaften und Leerstand | Personen- und Sachschäden Dritter, etwa durch vereiste Wege oder lose Dachziegel |
| Elementarschutz | Sinnvoll je nach Lage | Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch |
| Mietverlust | Sinnvoll für Vermieter | Entgangene Miete, wenn das Objekt nach einem Schaden unbewohnbar ist |
| Bauherrenhaftpflicht | Situativ bei Neubau und größerer Sanierung | Schäden Dritter während der Bauphase |
| Glas | Optional | Bruchschäden an großen Fenster- und Glasflächen |
Welche Fehler kosten im Schadensfall Geld?
Die meisten Probleme entstehen lange vor dem Schaden — beim Abschluss oder weil die Police über Jahre unangetastet bleibt. Vier Punkte tauchen immer wieder auf:
- Zu niedrige Versicherungssumme — der Versicherer kürzt die Leistung anteilig (Unterversicherung)
- Fehlender Schutz während Bau- oder Sanierungsphasen
- Unpassende Tarife, abgeschlossen ohne Blick auf das konkrete Objekt
- Fehlende Dokumentation von Vorschäden
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Was passiert mit den Versicherungen beim Verkauf?
Die Wohngebäudeversicherung geht beim Verkauf automatisch auf den Käufer über. Der neue Eigentümer hat ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Grundbucheintrag.
Haftpflichtpolicen wie die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht enden mit dem Eigentum — der Käufer schließt sie neu ab. Für offene Beiträge bis zur Eintragung haften Verkäufer und Käufer gemeinsam.



