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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Bedingungen gelten für Maklerverträge, die ONMAKLER mit seinen Auftraggebern abschließt. Sie werden mit Abschluss eines Maklervertrags Vertragsbestandteil.

§ 1

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Maklerverträge, die ONMAKLER, Inhaber Leon Gärtner, Hauptstraße 15, 78647 Trossingen (nachfolgend „Makler") mit seinen Auftraggebern abschließt. Sie werden mit Abschluss des jeweiligen Maklervertrags Vertragsbestandteil.

Soweit der Maklervertrag als Makleralleinauftrag geschlossen wird, gelten ergänzend die im jeweiligen Maklervertrag getroffenen Regelungen, insbesondere zu Laufzeit, Exklusivität, Mitwirkungspflichten, Kündigung, besonderen Vermarktungsleistungen und zur Vergütungsstruktur.

Maklerverträge, Ergänzungen, Änderungen, Nebenabreden und sonstige vertragsrelevante Erklärungen sollen in Textform erfolgen. Für Maklerverträge über den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss oder die Vermittlung eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus gilt, soweit das Gesetz dies anordnet, die gesetzliche Textform.

§ 2

Angebote, Objektangaben und Unterlagen

Die vom Makler erteilten Angebote, Exposés, Objektangaben, Unterlagen, Berechnungen und sonstigen Informationen beruhen ganz oder teilweise auf Angaben Dritter, insbesondere des Eigentümers, Vermieters, Verpächters, Behörden oder sonstiger Auskunftspersonen. Sie werden vom Makler nach bestem Wissen weitergegeben. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben übernimmt der Makler nur, soweit ihn hinsichtlich der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit ein vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten trifft.

Alle Angebote des Maklers sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf, Zwischenvermietung, Zwischenverpachtung und sonstige anderweitige Verwertung bleiben vorbehalten.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler sämtliche für die Vermarktung oder Vermittlung des Objekts erforderlichen Informationen, Unterlagen und Nachweise vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere Grundrisse, Flächenangaben, Bauunterlagen, Grundbuchangaben, Angaben zu Rechten Dritter, Mietverhältnissen, Baulasten, Altlasten, Energieausweisen, Teilungserklärungen, Protokollen, Wirtschaftsplänen, Beschlusssammlungen sowie sonstige objektbezogene Unterlagen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich über alle wesentlichen Umstände und Änderungen zu informieren, die für die Vermarktung oder Vermittlung des Objekts bedeutsam sind, insbesondere über Änderungen des Kauf- oder Mietpreises, bestehende Mängel, rechtliche Belastungen, behördliche Anordnungen, anhängige Verfahren oder zwischenzeitliche Veräußerungs- oder Vermietungsabsichten.

Soweit für das Objekt gesetzliche Informations- oder Nachweispflichten bestehen, insbesondere im Hinblick auf einen Energieausweis oder Pflichtangaben in Immobilienanzeigen, hat der Auftraggeber dem Makler die hierfür erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für deren sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit, soweit diese aus seinem Verantwortungsbereich stammen.

§ 3

Vertraulichkeit, Weitergabe und Nutzungsbeschränkung

Alle durch den Makler erteilten Informationen, Nachweise und Exposés sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln.

Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Maklers in Textform zulässig.

Gibt der Empfänger die vom Makler erteilten Informationen oder Unterlagen unberechtigt an einen Dritten weiter und schließt dieser Dritte oder eine mit ihm wirtschaftlich oder persönlich verbundene Person aufgrund dieser Weitergabe einen Hauptvertrag über das nachgewiesene oder vermittelte Objekt ab, ist der Empfänger dem Makler zum Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verpflichtet. Der Schadensersatz ist der Höhe nach auf die Provision begrenzt, die bei Abschluss des Hauptvertrags angefallen wäre.

Exposés, Fotografien, Videos, Texte, Grundrisse, Visualisierungen, 3D-Rundgänge, Drohnenaufnahmen, Präsentationen, Anzeigenmotive, Inseratstexte und sonstige vom Makler oder in dessen Auftrag erstellte Inhalte dürfen ohne vorherige Zustimmung des Maklers weder vervielfältigt, bearbeitet, veröffentlicht noch zu eigenen oder fremden Vermarktungszwecken verwendet werden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 4

Provisionsanspruch

Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers ein Hauptvertrag zustande kommt, insbesondere ein notarieller Kaufvertrag, Mietvertrag oder Pachtvertrag.

Die Höhe der Provision richtet sich nach der im jeweiligen Exposé, Angebot, Maklervertrag oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung in Textform getroffenen Regelung.

Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Hauptvertrag wirtschaftlich im Wesentlichen dem nachgewiesenen oder vermittelten Geschäft entspricht und seine wirtschaftliche Zielsetzung erreicht.

Für Kaufverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser gelten, soweit der Käufer Verbraucher ist, ergänzend die besonderen gesetzlichen Vorschriften der §§ 656a bis 656d BGB. Ein solcher Maklervertrag bedarf der Textform. Lässt sich der Makler von beiden Parteien des Kaufvertrags einen Maklerlohn versprechen, kann dies nur in gleicher Höhe erfolgen. Wird der Makler nur für eine Partei provisionspflichtig tätig und soll die andere Partei sich an den Maklerkosten beteiligen, darf deren Anteil die gesetzlich zulässige Höhe nicht überschreiten.

Der Makler ist berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrags tätig zu werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

§ 5

Fälligkeit der Provision

Die vereinbarte Provision wird mit wirksamem Abschluss des Hauptvertrags fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung in Textform getroffen wurde. Sie ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

Soweit bei Kaufverträgen über Wohnungen oder Einfamilienhäuser im Anwendungsbereich des § 656d BGB nur eine Partei den Maklervertrag abgeschlossen hat und die andere Partei einen Anteil an den Maklerkosten übernehmen soll, wird der Anspruch gegen die nicht beauftragende Partei erst fällig, wenn der Makler oder die beauftragende Partei nachgewiesen hat, dass die beauftragende Partei ihren geschuldeten Anteil an der Maklervergütung vollständig gezahlt hat.

§ 6

Gespräche, Verhandlungen und Mitwirkung des Auftraggebers

Sofern der Makler den Nachweis eines Objekts erbracht oder die Vertragsverhandlungen vermittelt hat, sind weitere objektbezogene Verhandlungen mit der anderen Vertragspartei dem Makler unverzüglich mitzuteilen.

Ein unmittelbarer Abschluss des Hauptvertrags ohne Beteiligung des Maklers berührt den Provisionsanspruch des Maklers nicht, sofern der Vertrag auf den Nachweis oder die Vermittlung des Maklers zurückzuführen ist.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler bei der Durchführung des Vertrags in zumutbarem Umfang zu unterstützen. Hierzu gehört insbesondere, dem Makler erforderliche Auskünfte zu erteilen, Besichtigungen nach angemessener Abstimmung zu ermöglichen, angeforderte Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen und dem Makler alle ihm bekannt werdenden, für die Vermarktung oder Vermittlung relevanten Tatsachen unverzüglich mitzuteilen.

Soweit ein Makleralleinauftrag besteht, hat der Auftraggeber eingehende Anfragen von Interessenten, Hinweise auf Kauf- oder Mietinteresse sowie sonstige objektbezogene Kontaktaufnahmen unverzüglich an den Makler weiterzuleiten, soweit im individuellen Maklervertrag nichts Abweichendes geregelt ist.

§ 7

Vorkenntnis

Ist dem Auftraggeber oder Interessenten das vom Makler nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er dies dem Makler unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt des Nachweises, in Textform mitzuteilen und die Vorkenntnis auf Verlangen nachvollziehbar darzulegen.

Unterbleibt ein solcher Hinweis fristgerecht, kann sich der Auftraggeber oder Interessent auf eine Vorkenntnis später nur berufen, wenn er diese nachweist.

§ 8

Haftung

Der Makler haftet unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Maklers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Der Makler haftet ferner unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Maklers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Makler nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung des Maklers bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

§ 9

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

ONMAKLER · Leon Gärtner

Hauptstraße 15
78647 Trossingen

Telefon: +49 (0) 7425 / 329 779 0
E-Mail: info@onmakler.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An ONMAKLER · Leon Gärtner, Hauptstraße 15, 78647 Trossingen, E-Mail: info@onmakler.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

Leistung
Bestellt am (*) / erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 10

Vorzeitiger Beginn der Dienstleistung und digitale Dokumentation

Verlangt der Auftraggeber ausdrücklich, dass der Makler bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, wird der Makler vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig.

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass das Widerrufsrecht bei einem Vertrag über Dienstleistungen erlischt, wenn der Makler die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Auftraggeber dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Makler verliert.

Widerruft der Auftraggeber den Vertrag, nachdem er ausdrücklich verlangt hat, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, hat er Wertersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu leisten.

Der Makler ist berechtigt, vertragsbezogene Erklärungen, Freigaben, Zustimmungen, Nachweise, Dokumentationen und sonstige Kommunikation in Textform digital zu übermitteln, entgegenzunehmen und zu dokumentieren, soweit keine strengere gesetzliche Form vorgeschrieben ist. Hierzu können insbesondere E-Mail, PDF-Dokumente, elektronische Signaturdienste, Formularstrecken, Bestätigungslinks und vergleichbare digitale Systeme verwendet werden.

§ 11

Kontaktaufnahme

Der Makler verarbeitet die vom Auftraggeber oder Interessenten mitgeteilten Kontaktdaten zur Bearbeitung von Anfragen, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, zur Vertragsdurchführung sowie zur Terminabstimmung.

Soweit eine darüber hinausgehende Kontaktaufnahme zu werblichen Zwecken erfolgen soll, erfolgt diese nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung oder einer sonstigen gesetzlichen Erlaubnis.

§ 12

Datenschutz und digitale Inhalte

Der Makler verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Einzelheiten zur Art, zum Umfang, zu den Zwecken und zu den Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Maklers.

Sämtliche vom Makler oder in dessen Auftrag erstellten Fotos, Videos, Texte, Exposés, Grundrisse, Visualisierungen, 3D-Rundgänge, Anzeigenmotive, Social-Media-Inhalte und sonstigen digitalen oder analogen Vermarktungsunterlagen bleiben, soweit rechtlich zulässig, geistiges Eigentum des Maklers oder des jeweiligen Rechteinhabers.

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erhält der Auftraggeber hieran lediglich ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und auf die Vertragsdurchführung beschränktes Nutzungsrecht. Eine Nutzung über den Vertragszweck hinaus, insbesondere eine Weiterverwendung nach Vertragsende, eine Bearbeitung, Weitergabe an Dritte oder Verwendung für eigene Vermarktungsmaßnahmen, bedarf der vorherigen Zustimmung des Maklers in Textform.

Der Makler ist berechtigt, die von ihm erstellten oder in seinem Auftrag erstellten Vermarktungsunterlagen und Inhalte für die Dauer des Vertrags zur Erbringung der vereinbarten Leistungen zu verwenden und auf geeigneten Online- und Offline-Kanälen zu veröffentlichen, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.

Soweit keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen und keine personenbezogenen oder vertraulichen Daten offengelegt werden, darf der Makler allgemeine, anonymisierte oder bereits öffentlich verwendete Gestaltungen, Darstellungen oder Ausschnitte seiner Vermarktungsleistungen zu Referenzzwecken nutzen, sofern im individuellen Maklervertrag nichts Abweichendes vereinbart ist.

§ 13

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

§ 14

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Maklervertrag der Sitz des Maklers.

Gegenüber Verbrauchern gilt die vorstehende Gerichtsstandsvereinbarung nicht. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Für Klagen gegen Verbraucher aus außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen gilt, soweit anwendbar, der ausschließliche Gerichtsstand des Wohnsitzes des Verbrauchers. Gerichtsstandsvereinbarungen sind insoweit nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zulässig.

§ 15

Hinweis nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Der Makler ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes gesetzlich vorgeschrieben ist oder der Makler einer Teilnahme ausdrücklich zustimmt.