Notar und Grundbuch beim Immobilienverkauf

RatgeberRecht & Steuern4 Min. Lesezeit

Immobilienverkauf rechtssicher abwickeln: Notar und Grundbuch einfach erklärt

Ein Immobilienkaufvertrag ist nach § 311b BGB nur mit notarieller Beurkundung gültig. Der Notar sichert die Abwicklung ab, das Grundbuch macht den Eigentumswechsel rechtswirksam — beides gehört in jeden Verkauf.

Die kurze Antwort

Der Notar beurkundet den Kaufvertrag, erklärt beiden Seiten die rechtlichen Folgen und leitet die Eigentumsübertragung ein — erst die Umschreibung im Grundbuch macht den Käufer zum Eigentümer. Das Grundbuch zeigt außerdem, wem die Immobilie gehört und welche Belastungen auf ihr liegen. Die Gebühren für Notar und Grundbuchamt sind gesetzlich festgelegt und trägt in der Regel der Käufer.

Warum braucht der Immobilienverkauf einen Notar?

Ein Immobilienkaufvertrag ist laut § 311b BGB nur dann rechtsgültig, wenn er notariell beurkundet wurde. Die Beurkundung schützt Käufer und Verkäufer gleichermaßen — vor unklaren Regelungen und vor übereilten Entscheidungen.

Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet. Er vertritt beide Seiten, prüft die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und sorgt für eine sichere Abwicklung von Zahlung und Eigentumswechsel.

Was macht der Notar beim Verkauf konkret?

Der Notar begleitet den Verkauf vom Vertragsentwurf bis zur Umschreibung im Grundbuch. Der Ablauf folgt einem festen Muster:

  1. Kaufvertrag erstellen. Der Notar setzt den Vertragsentwurf auf — auf Basis der Eckdaten, auf die sich Käufer und Verkäufer geeinigt haben.
  2. Beurkundungstermin. Der Notar liest den Vertrag vollständig vor, erklärt die rechtlichen Folgen und beantwortet offene Fragen beider Seiten.
  3. Auflassung erklären. Käufer und Verkäufer erklären die rechtlich bindende Einigung über den Eigentumsübergang.
  4. Abwicklung absichern. Der Notar veranlasst die Auflassungsvormerkung im Grundbuch und teilt mit, wann der Kaufpreis sicher gezahlt werden kann.
  5. Umschreibung einleiten. Nach Zahlungseingang reicht der Notar alle Unterlagen beim Grundbuchamt ein — mit der Eintragung wechselt das Eigentum.
Notar beim Immobilienverkauf

Was steht im Grundbuch?

Das Grundbuch dokumentiert, wem ein Grundstück gehört und welche Belastungen darauf liegen — etwa Hypotheken, Wohnrechte oder Wegerechte. Der Blick ins Grundbuch gehört für Käufer wie Verkäufer an den Anfang jedes Verkaufs.

  1. Bestandsverzeichnis — Lage, Größe und Flurstücksnummer
  2. Abteilung I — der aktuelle Eigentümer
  3. Abteilung II — Lasten und Beschränkungen, z. B. Nießbrauch oder Wegerechte
  4. Abteilung III — Grundpfandrechte wie Hypotheken oder Grundschulden

Was passiert mit der Grundschuld beim Verkauf?

Ist das Haus noch finanziert, wird der Kredit in der Regel aus dem Kaufpreis abgelöst. Der Käufer zahlt einen Teil direkt an Ihre Bank, den Rest bekommen Sie. Danach wird die Grundschuld gelöscht.

  1. Ablösebetrag anfragen. Der Notar fragt bei Ihrer Bank, welcher Betrag zum Zahltag offen ist.
  2. Löschungsbewilligung mit Treuhandauflage. Die Bank schickt dem Notar die Löschungsunterlagen. Verwenden darf er sie erst, wenn der Ablösebetrag bei ihr eingegangen ist.
  3. Kaufpreis in zwei Teilen. Mit der Fälligkeitsmitteilung zahlt der Käufer den Ablösebetrag an Ihre Bank und den Rest an Sie. Ein Notaranderkonto braucht es dafür in der Regel nicht.
  4. Löschung im Grundbuch. Der Notar beantragt die Löschung beim Grundbuchamt. Der Käufer bekommt die Immobilie ohne Ihre alte Grundschuld.

Möchte der Käufer die Grundschuld für seine eigene Finanzierung nutzen, kann sie auch stehen bleiben. Das regelt der Notar im Kaufvertrag, die beteiligten Banken müssen zustimmen.

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Was kosten Notar und Grundbuchamt?

Die Gebühren für Notar und Grundbuchamt sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und richten sich nach dem Kaufpreis. Üblich sind zusammen etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises — getragen vom Käufer.

PostenGrößenordnungWer zahlt
Notargebührenca. 1 bis 1,5 % des KaufpreisesKäufer
Grundbuchamtca. 0,5 % des KaufpreisesKäufer
Löschung alter Grundschuldenabhängig von der GrundschuldhöheVerkäufer

Bei einem Kaufpreis von 400.000 € liegen Notar- und Grundbuchkosten damit meist zwischen 6.000 und 8.000 €. Diese Ausgaben sichern die Rechtssicherheit des gesamten Verkaufsprozesses.

Grundbucheintrag beim Immobilienverkauf
Gerhard Baliet, Immobilienmarketing & Content Manager bei ONMAKLER
Gerhard Baliet
Immobilienmarketing & Content Manager · ONMAKLER, Trossingen

Schreibt die ONMAKLER-Ratgeber rund um Verkauf, Bewertung und Recht — fachlich geprüft vom Makler-Team, das seit 2023 über 80 Wohnimmobilien zwischen Schwarzwald und Donau verkauft hat. Mehr über das Team

Notar und Grundbuch

Wer was macht, bis der Eigentümer wechselt

Ja, unabhängig von der Art der Immobilie — ob Wohnung, Haus oder Erbbaurecht. Der Immobilienkaufvertrag ist laut § 311b BGB nur dann rechtsgültig, wenn er notariell beurkundet wurde.

Der Notar erstellt oder prüft den Kaufvertrag, beurkundet ihn, belehrt beide Parteien neutral und begleitet die Eigentumsübertragung über Auflassungsvormerkung und Grundbuchanträge. Er stellt fest, wann der Kaufpreis fällig wird, und teilt das beiden Seiten mit. Er vertritt nicht Käufer oder Verkäufer, sondern sorgt für eine rechtssichere Abwicklung.

Ja, Verkäufer und Käufer einigen sich gemeinsam auf einen Notar. Neutralität ist gesetzlich vorgeschrieben — der Notar vertritt keine der beiden Seiten, sondern wirkt als unabhängige Amtsperson.

Der Kaufvertrag wird grundsätzlich mit der notariellen Beurkundung wirksam. Eigentümer wird der Käufer aber erst später — nach Auflassung, Kaufpreiszahlung und Eintragung im Grundbuch. Bis zur Grundbucheintragung bleibt der Verkäufer rechtlich Eigentümer.

Sie werden in der Regel aus dem Kaufpreis abgelöst und gelöscht oder auf Wunsch des Käufers übernommen. Der Notar regelt die Abwicklung im Kaufvertrag.

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