Sie ziehen erst aus, wenn alles geregelt ist: Der Übergabetermin wird im Kaufvertrag frei vereinbart, mehrere Monate zwischen Notartermin und Auszug sind üblich. Bewohnt verkaufen ist der Normalfall — Besichtigungen laufen als Einzeltermine mit vorqualifizierten Interessenten. Die sinnvollste Reihenfolge: erst den Marktwert klären, dann parallel die neue Wohnung suchen. Wohnrecht und Leibrente sind Sonderwege, die vor allem bei Übergaben in der Familie eine Rolle spielen.
Muss ich ausziehen, bevor verkauft ist?
Sie wohnen in Ihrem Haus, bis alles geregelt ist. Der Auszug kommt ganz am Ende — nach dem Notartermin, zu einem Übergabetermin, den Sie im Kaufvertrag selbst mitbestimmen.
Viele Eigentümer schieben den Verkauf jahrelang auf, weil sie glauben, erst eine neue Wohnung haben zu müssen. In der Praxis ist es umgekehrt: Der unterschriebene Kaufvertrag mit vereinbartem Übergabetermin gibt Ihnen Planungssicherheit und ein festes Budget für die Suche.
Üblich sind in der Region drei bis sechs Monate zwischen Notartermin und Übergabe. Auch längere Fristen sind verhandelbar — das ist eine Frage der Abstimmung mit dem Käufer, keine feste Regel.
Erst Wohnung suchen oder erst verkaufen?
Die bewährte Reihenfolge: erst den Marktwert klären, dann parallel suchen und verkaufen. Wer den realistischen Verkaufserlös kennt, weiß, welche Wohnung ins Budget passt — und sucht mit klaren Zahlen statt mit Hoffnung.
Wer zuerst kauft und dann verkauft, braucht in aller Regel eine Zwischenfinanzierung und verhandelt unter Zeitdruck. Wer zuerst verkauft, verhandelt aus der Ruhe heraus und nutzt die Monate bis zur Übergabe für die Suche. Ein langer Übergabetermin im Kaufvertrag verbindet beides.
Gut zu wissen: Barrierefreie Wohnungen in Trossingen, Tuttlingen, Villingen-Schwenningen oder Rottweil sind gefragt. Auch hier hilft ein früher Start — und unser Suchprofil, falls wir für Sie mitschauen sollen.
Lieber direkt sprechen?
Gerade beim Verkauf im Alter klären wir den ersten Schritt am einfachsten am Telefon — in Ruhe und komplett unverbindlich.
Was passiert zwischen Notartermin und Übergabe?
Nach dem Notartermin ist der Verkauf rechtlich besiegelt — für Sie ändert sich im Alltag zunächst nichts. Der Notar kümmert sich um die Formalitäten, der Käufer zahlt den Kaufpreis erst, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
- Kaufpreisfälligkeit: Der Notar teilt dem Käufer mit, wann zu zahlen ist — meist einige Wochen nach dem Termin.
- Zeit zum Ausräumen: Bis zur vereinbarten Übergabe bleibt das Haus Ihres. Haushaltsauflösung, Umzug und Abschied brauchen Zeit — die ist eingeplant.
- Übergabeprotokoll: Bei der Schlüsselübergabe halten wir Zählerstände und Zustand gemeinsam fest. Damit ist der Verkauf abgeschlossen.
Wir begleiten diesen Abschnitt komplett — inklusive der Kommunikation mit dem Käufer, damit Sie sich um Ihren Umzug kümmern können statt um Papierkram.
Der erste Schritt ist eine Zahl, keine Entscheidung. Kostenlose Marktpreiseinschätzung — Sie bestimmen das Tempo.
Kann man bewohnt verkaufen?
Ja — das ist der Normalfall. Die meisten Häuser in der Region werden bewohnt verkauft, und für viele Käufer wirkt ein gelebtes Zuhause einladender als leere Räume.
Damit das für Sie angenehm bleibt, laufen Besichtigungen bei uns als Einzeltermine nach Absprache: Es kommen nur vorqualifizierte Interessenten, die kaufen können und wollen. Ihre persönlichen Dinge bleiben privat — für Fotos und Exposé bereiten wir die Räume entsprechend vor.
Ein Verkaufsschild gibt es bei uns nur, wenn Sie es ausdrücklich wollen. Die Nachbarschaft erfährt vom Verkauf, wann Sie es möchten.
Wohnrecht und Leibrente: was steckt dahinter?
Neben dem klassischen Verkauf gibt es zwei Sonderwege, von denen ältere Eigentümer oft hören: das Wohnrecht und die Leibrente.
Wohnrecht (§ 1093 BGB): Sie verkaufen oder übertragen das Haus, behalten aber das im Grundbuch gesicherte Recht, darin zu wohnen — häufig bei Übergaben innerhalb der Familie. Der Wert des Wohnrechts mindert den Kaufpreis.
Leibrente (§§ 759 ff. BGB): Statt eines einmaligen Kaufpreises erhalten Sie eine monatliche Rente auf Lebenszeit, oft kombiniert mit einem Wohnrecht. Das Modell ist komplex und hängt stark vom Einzelfall ab.
Beide Wege gehören in die Hand von Notar und Steuerberater. Was wir beitragen: die belastbare Marktwert-Basis, ohne die sich keines dieser Modelle seriös rechnen lässt.

- § 1093 BGB (Wohnungsrecht)
- §§ 759 ff. BGB (Leibrente)


